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Ausgliederung Abteilung,§ 6 Abs. 5 EStG

Ein Mandant betreibt einen Fertigungsbetrieb in der Rechtsform einer GmbH. Er möchte die Abteilung „Verpackung“ und „Verwaltung“ auf eine Schwester-GmbH ausgliedern. Diese Schwester-GmbH erbringt dann die Dienstleistungen Verpackung und Verwaltung für die bestehende GmbH. Hintergrund ist, dass die bestehende GmbH die Mitarbeitergrenzen zur Prüfungspflicht überschreitet. Dies ist von ihm nicht gewünscht. Ist hier steuerrechtlich etwas zu beachten? Auf die neue GmbH gehen keine Wirtschaftsgüter über, lediglich die Arbeitnehmer werden dort angemeldet. Die Abteilungen sind keine Teilbetriebe. Meiner Ansicht nach können keine stillen Reserven aufgedeckt werden, da diese vollständig in der bestehenden GmbH verhaftet bleiben.
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