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Ausweis latenter Steuern,Handelsbilanz

Meine Mandantin, eine Kleinstkapitalgesellschaft, hat im Jahr 2021 lt. vorläufigem Jahresabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von ca. 10 T€ auf der Aktiv-Seite der Bilanz ausgewiesen. Wegen insolvenzrechtlicher Probleme haben wir uns Folgendes überlegt: Es ist eine Rückstellung für passiv latente Steuern gem. § 274 HGB in Höhe von ca. 12 T€ passiviert. Gemäß § 274a Nr. 4 HGB ist die Kleinstkapitalgesellschaft von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Nach Recherche sind wir auf Folgendes aufmerksam geworden: Die BStBK stellt dazu in ihrer Stellungnahme fest, dass die Verpflichtung zum Ausweis latenter Steuern als Rückstellung nach § 249 HGB folgerichtig (...) aber auch für alle Kaufleute gelten (muss), die Jahresabschlüsse nach den §§ 242 ff. HGB erstellen, insbesondere aber für kleine Kapitalgesellschaften, die nicht freiwillig § 274 HGB anwenden. Frage: Können wir die Befreiung aus § 274a HGB in Anspruch nehmen? Würde sich an der Lösung etwas ändern, wenn eine kleine Kapitalgesellschaft vorliegen würde?
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