Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Minijob,Werkstudentenprivileg

Mein Mandant möchte eine Aushilfe (Student) einstellen. Der Student arbeitet bereits an jedem Freitagnachmittag und teilweise samstags als Werkstudent bei einer anderen Firma (es wird von der anderen Firma nur Rentenversicherung einbehalten und abgeführt). In der Krankenversicherung ist er privat über seine Eltern versichert. Diese Beschäftigung als Werkstudent soll weiter bestehen bleiben. Ab dem 1.8.2023 möchte mein Mandant diesen Studenten zusätzlich bei sich als Aushilfe anstellen. Frage: 1. Darf ein beschäftigter Werkstudent (bei Firma 1) zusätzlich als Aushilfe bis 520 € (bei Firma 2) beschäftigt werden? 2. Gilt das Studium als Hauptbeschäftigung oder die Anstellung als Werkstudent? 3. Muss bei dem Aushilfslohn etwas Zusätzliches beachtet werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen