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Direktversicherung,Altvertrag Auszahlung,Beiträge pauschaliert und teilweise steuerfrei behandelt

Unsere Mandantin ist sozialversicherungspflichtige Angestellte, welche 1999 eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung abgeschlossen hatte. Die Beiträge wurden vom damaligen Arbeitgeber nach § 40b EStG pauschal versteuert. Der neue Arbeitgeber hat die Beiträge ab 01.02.2011 fehlerhaft nicht pauschal versteuert, sondern diese nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei abgerechnet. In 11/2022 wurde die Lebensversicherung direkt an unsere Mandantin von der Versicherung ohne Abzüge ausgezahlt. Die Versicherung ist bis zum Schluss von der Pauschalversteuerung nach § 40b EStG ausgegangen. Frage: Ist die Auszahlung der Versicherung für unsere Mandantin einkommensteuerpflichtig? Oder ist diese einkommensteuerfrei, und der Arbeitgeber haftet für die nicht abgeführte pauschale Lohnsteuer?
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