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Garantierückstellung,Passivierung dem Grunde und der Höhe nach,§ 5 EStG

Unser Mandant hat einen Gewährleistungsfall. Er hat eine Leistung (Entwicklung Software/Programm) erbracht und auch bereits abgerechnet – im Jahr 2022. Leider hat sich Ende 2022 herausgestellt, dass hier eine wichtige Funktion fehlte und der Mandant dafür im Jahr 2023 nacharbeiten muss. Die Nacharbeitung schließt sowohl Personal als auch Material und Fremdleistungen ein: Material und Fremdkosten ca. 3 T€ Personalaufwand Schaltplan Baseboard & DUTs, Inbetriebnahme ca. 12 T€ Material (neue Baseboards als direkt/indirekt JH zuordenbar) ca. 7 T€ gesamt: ca. 22 T€ Der Mandant möchte in dieser Höhe eine Gewährleistungsrückstellung im JA 2022 bilden. Die Nacharbeiten erfolgen komplett im Jahr 2023.
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