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Grundsteuer,Einspruchsverfahren

Mit welcher Begründung kann ich für den Grundsteuerwert Hauptfeststellung 01.01.2022 und Grundsteuermessbescheid 01.01.2025 für in Sachsen liegende Grundstücke Einspruch einlegen, wenn die Bescheide keine Fehler enthalten, der Bescheid aber nicht bestandskräftig werden soll?
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