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Grundsteuer,wirtschaftliche Einheit

Guten Tag, neue Mandanten (Eheleute) haben vor ca. 10 Jahren ein EFH erworben und nutzen das gesamte Haus alleine als Familie. Dieses EFH war in 2 EiWo geteilt und steht so im Grundbuch, seit Jahren zahlen sie getrennte Grundsteuer. Der Notar hat das damals wohl aus Kostengründen nicht als notwendig erachtet das zu ändern. Die Eigentümer haben alle Zwischentüren und eine weitere Küche beseitigt. Baulich einwandfrei – nach deren Angaben - ein EFH. Frage - ist eine einheitliche Bewertung als EFH möglich, gibt es dazu eine Sondervorschrift? Ist die Aufhebung der Teilung zwingend notwendig? Wenn ja, ab wann ist frühestens eine Bewertung als EFH möglich? Erfolgt das im Rahmen einer Artfortschreibung? Beste Grüße HJRosen
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