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Mitarbeit Ehefrau im UNternehmen,Sozialversicherungsrecht,Clearingstelle

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um eine gutachterliche Stellungnahme des folgenden Sachverhalts: Unser Mandant betreibt ein sofortmeldepflichtiges Gewerbe. Für seine Ehefrau haben wir am Monatsanfang mit Betriebseröffnung eine Sofortmeldung erstellt. Allerdings ist seine Ehefrau bei Ihm unentgeltlich angestellt. Wir bitten um Mitteilung, ob für nahe Angehörige, welche unentgeltlich für unsere Mandanten arbeiten, eine Sofortmeldung erstellt werden muss? Wenn die Ehefrau, wie angenommen sofortmeldepflichtig ist, wäre noch zu klären wie sie dann künftig abgerechnet werden soll, bezüglich der Sozialversicherung und steuerrechtlich. Mit freundlichen Grüßen Klara Bertok
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