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Änderung der Firma einer AG,§ 4 AktG und §§ 15,17 ff. HGB

Meine Mandantin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland und hat sich mit notariellem Beschluss umfirmiert. Ab wann müssen die Lieferanten zwingend die neue Firmierung für ihre Rechnungen verwenden bzw. gibt es hierfür eine Übergangsfrist?
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