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Grundsteuerbescheid gegen Rechtsnachfolger,Fortschreibungen und Einspruchsmöglichkeit

Sachverhalt: Vor Abgabe der GrSt-Erklärung und somit auch vor Ergehen der Bescheide über den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag findet ein Eigentumswechsel statt. Fragen: 1. Findet automatisch eine Fortschreibung auf den neuen Eigentümer statt und dieser erhält zum nächstmöglichen Bewertungsstichtag die jeweiligen Bescheide, oder muss der Eigentumswechsel bzw. die Rechtsnachfolge beim Finanzamt angezeigt werden? 2. Sind die Bescheide durch den neuen Eigentümer nach Fortschreibung noch per Einspruch anfechtbar oder muss vom Veräußerer schon beim Ergehen der erstmaligen Bescheide Einspruch eingelegt werden, um diese auch für den Rechtsnachfolger offenzuhalten?
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