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Liquidation,Ansatz Forderungsverluste,Ansatz Verbindlichkeiten

Die Liquidation der KG und der Komplementär-GmbH wurde zum 7.12.2021 angemeldet. Zum 7.12.2021 ist eine Schlussbilanz, zum 8.12.2021 eine Liqui-EB und zum 31.12.2021 eine Bilanz aufzustellen. Im Betriebsvermögen der KG ist eine Forderung an die Komplementär-GmbH über 315 T€ vorhanden, welche nicht werthaltig und auf null abzuschreiben ist (kann wegen mangelnder Liquidität nicht gezahlt werden). Das heißt, in der Liqui-EB der KG ist diese Forderung mit null zu erfassen? Der Verlust ist im Gewinn 2021 (1.1.–7.12.2021 und 8.–31.12.2021) zu erfassen? Im Gegenzug ist die Verbindlichkeit an die KG bei der GmbH in der Liqui-EB zum 8.12.2021 mit null auszuweisen und im Rahmen der Ermittlung des Liquidationsgewinns zu berücksichtigen? Oder ist die Forderung bzw. Verbindlichkeit schon in den beiden Schlussbilanzen wegen mangelnder Werthaltigkeit auf null abzuschreiben bzw. ertragswirksam zu erfassen?
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