Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Betriebsprüfung,Ordnungsmäßigkeit der Buchführung,Verfahrensdokumentation

Mein Mandant hat eine Pizzeria der gehobenen Klasse. In einer Prüfung gibt es unterschiedliche Meinungen hinsichtlich der Ermittlung des Rohgewinnaufschlagsatzes. Ich habe hinsichtlich des Verderbs einen Zuschlag gerechnet ebenso wie für den unstreitigen Getränkeverlust (Leitung über 36 m). Beide sind in dem Wareneinkauf enthalten und abgezogen worden, da sich ansonsten ein falsches Ergebnis ergeben würde. Der Prüfer ist natürlich nicht der Meinung. Auf meinen Einwand, dann müssten wir den Einkauf außerhalb der Berechnung kürzen, sagte er nur, die Buchführung sei festgeschrieben. Das darf aber nicht zum offensichtlich falschen Ergebnis führen. Gibt es hierfür eine Lösung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen