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Sonstige,Grundstücksgemeinschaft,Beschäftigung

Person A besitzt ein gemischt genutztes Gebäude (ca. 30 Mietparteien, Wohnraum und Ladenlokale). Person A will seine drei Kinder B, C, D mit je 10 % am Mietobjekt beteiligen. Person A behält sich den Nießbrauch an dem Gesamtobjekt vor. Fragen: Kann die entstehende Grundstücksgemeinschaft Person A als Hausmeister anstellen? Wenn ja, wird diese Anstellung auch sozialversicherungsrechtlich anerkannt (Rückkehr in die gesetzliche KV)?
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