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Auflösung,Kapitalrücklage,Sperrfristen

Sehr geehrte Damen und Herren, eine GmbH & Co. KG mit zwei Kommanditisten weist eine gesamthänderisch gebundene Rücklage aus. Diese wurde vor mehreren Jahren gebildet, um die Einbringung von Wirtschaftsgütern der Kommanditisten in die GmbH & Co. KG unentgeltlich, also steuerneutral zu gestalten. Nach welcher Zeit kann diese Rücklage aufgelöst und an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung ausgekehrt werden, ohne dass dies steuerschädlich ist? Vielen Dank.
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