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Bilanzierung,Ausweis Vermögensgegenstand,IDW HFA 1/1984

Hallo liebes Team, ich habe folgende folgendes Bilanzierungsproblem: Die GmbH hat eine Wohnung an einen ihrer Gesellschafter vermietet. Dieser Gesellschafter hat Arbeitslosengeld beantragt und das Jobcenter müsste die Miete der Wohnung übernehmen. Allerdings befindet sich derzeit ein Rechtsstreit in Bezug auf diese Angelegenheit. Bereits bei der Antragstellung wurde die Forderung gegenüber der GmbH (Vermieter) abgetreten. Die Frage, die sich hierbei stellt, ist, ob und ab welchem Zeitpunkt (bei Antragstellung oder nach Bewilligung des Antrags) die Ausweisung dieser Forderung in der Bilanz der GmbH gegenüber der Arbeitsagentur und nicht gegenüber dem Gesellschafter erfolgen darf. Mit freundlichen Grüßen
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