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Bewertung Grundsteuer,Land- und Forstwirtschaft,Wohngebäude

Bisher habe ich einen Einheitswert für die landwirtschaftlichen Flächen und das Gebäude des Betriebsinhabers. Ich bin der Meinung, dass ich zwei Erklärungen einreichen muss, einmal das Gebäude mit dem entnommenen Grundstück für das Gebäude in das PV. Für den Rest (landwirtschaftliche Fläche) muss gesondert eine Erklärung erstellt werden. Ist das richtig? Ich habe aber bisher nur eine Steuernummer. Muss ich eine zweite Steuernummer beim Finanzamt beantragen?
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