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Kapitalertragsteuer,Anmeldung,Bescheinigung

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat die o.g. Bescheinigng als sog. Dauerüberzahler vorliegen, so dass kein Steuerabzug vorzunehmen ist. Muss im Falle einer Gewinnausschüttung trotzdem eine Kapitalertragsteueranmeldung mit 0,00 € erfolgen? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
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