Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Krankenversicherung,Rentnerin gKV,§ 5 SGB V

Bemessungsgrundlage für die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge während des Bezugs von Renteneinkünften Eine Mandantin arbeitet bei einem großen deutschen Unternehmen. Das gesamte Bruttogehalt ist in vollem Umfang beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Es liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Die Mandantin bezieht darüber hinaus noch Einkünfte aus Vermietung. In wenigen Jahren wird sie in den Ruhestand gehen. Die Mandantin und wir gehen davon aus, dass der Krankenversicherungsbeitrag, den sie dann in der Ruhestandsphase bezahlen muss, nur von der gesetzlichen Rente der deutschen Rentenversicherung berechnet wird. Die Einkünfte aus Vermietung werden nicht für die Beitragsbemessung herangezogen. Ist dies zutreffend? Die Mandantin wird in diesem Jahr 2023 die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung geringfügig überschreiten. Sie ist dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Mandantin befürchtet nun, dass aufgrund dieser freiwilligen Mitgliedschaft im Alter auch die Vermietungseinkünfte in die Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung einbezogen werden. Ist dies zutreffend? Werden also immer bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann im Alter sämtliche Einkünfte als Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag herangezogen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen