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Sonstige,Betriebsstätte,Sozialversicherungspflicht

Unser Mandant (Arbeitgeber in Deutschland) möchte einen Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Österreich und Tätigkeit ausschließlich im Homeoffice beschäftigen. Wir vermuten, dass unser Mandant in Österreich als Arbeitgeber dort an die Sozialkassen/an die Finanzbehörde die entsprechenden Abgaben abzuführen hat. Hierzu müsste sich der Mandant in Österreich als Arbeitgeber registrieren. Ist diese Annahme korrekt? Gibt es weitere Punkte zu beachten?
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