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Sonstige,§ 23 EStG,Steuerbefreiung

Guten Tag und folgende Frage: Ein Mandant hat von seiner Frau im Rahmen der Ehescheidung die Hälfte des Hauses, dass die Ehefrau bis jetzt bewohnte, erworben. Er bewohnt das Haus selber bewohnen seit Dezember 2022 und im September 2024 läuft die Zehnjahresfrist aus. Der Verkauf soll also vor Ablauf der Zehnjahresfrist erfolgen, aber erst in dem Jahr 2024. Wenn bereits im September 2023 mit dem Verkauf, (Beauftragung eines Maklers) begonnen wird, ist dies meiner Meinung nach nicht schädlich, da ja tatsächlich planmäßig das Haus seit November oder Dezember 2022 eigengenutzt wird und der Verkauf frühestens im Januar oder Februar 2024 erfolgt. Einen Teil des Zeitraums seit 2022 bewohnt er das Haus mit seiner Exfrau zusammen. Könnte das ein Problem sein, wenn er nicht das ganze Haus allein benutzt sondern in irgendeiner Aufteilung mit seiner Exfrau? Es ist aber ein Einfamilienhaus. Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen im Voraus und ein schönes sonniges Wochenende
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