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Sonstige,KSK,Yoga

Mandantin ist selbständig tätig als Texterin in der Marketingbranche und bei der Künstlersozialkasse versichert. Jetzt hat sie zusätzlich die Möglichkeit, in Portugal vier Monate Yoga zu unterrichten (selbständig) und dem auftraggebenden Studio in Rechnung zu stellen. Meine Mandantin fragt, ob dies möglich ist, da sie bei der Künstlersozialkasse und dem Finanzamt nur mit ihrer Texter/Marketing-Tätigkeit gemeldet ist.
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