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Anforderung Schreiben Finanzamt,§ 35 GewStG

Wir betreuen langjährig eine GmbH, bestehend aus einem GGF. Dieser GGF entnahm sich regelmäßig Geld vom GmbH-Konto, ohne eine Gehaltsabrechnung erstellen lassen zu wollen (aus persönlichen Gründen). Wir verbuchten diese Entnahmen gegen das Konto „Forderungen gegen Gesellschafter“. Eine durchgeführte Lohnsteuerprüfung qualifizierte diese Entnahmen als Gehalt um und änderte die bereits erlassenen Einkommensteuerbescheide mit erheblichen Nachzahlungen und Zinsen. Die durch uns beantragte Änderung der erlassenen KSt-Bescheide und GewSt-Bescheide wurden mangels Änderungsvorschrift abgelehnt, so dass infolge des nicht berücksichtigten Personalaufwands der GmbH-Gewinn viel zu hoch ausgewiesen und besteuert wurde. Somit fiel eine erhebliche Doppelbelastung in Form der bereits gezahlten KSt und GewSt seitens der GmbH und der nunmehr festgesetzten ESt beim GGF an. Zu meiner Frage, ob eine Änderung der Steuerbescheide nach Eintritt der Bestandskraft noch zulässig ist, habe ich einen Beschluss des BVerwG v. 04.05.2016 – 9 B 72.15 gefunden, der vielleicht weiterhelfen könnte. Danach ist es so, dass nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes ein Gewerbesteuermessbescheid von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern ist, wenn ein Einkommensteuerbescheid aufgehoben oder geändert wird und diese Aufhebung oder Änderung den Gewinn aus Gewerbebetrieb berührt (§ 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG). Sehen Sie eine weitere Chance, die erlassenen KSt-Bescheide zu ändern? Haben Sie evtl. weitere Anregungen, um die festgesetzte Doppelbelastung (KSt und GewSt auf GmbH-Ebene und ESt auf GGF-Ebene) ändern zu können?
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