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Formerfordernis,Anteilsabtretung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine KG als Mandant, in der zwei Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung wurde von 50:50 auf 80:20 geändert. Die Änderung wurde in das Handelsregister eingetragen. Die Eintragung wurde von einem Notar durchgeführt. Eine Kopie der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister liegt uns vor. Weitere Unterlagen oder Verträge gibt es dazu nicht. Mit der Steuererklärung hat das Finanzamt einen Vertrag über die Anteilsübertragung angefordert. Wir haben dem Finanzamt die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister vorgelegt. Dem Finanzamt reicht dieses Dokument aber nicht aus und fordert einen Vertrag an. Es liegt außer der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister nichts vor. Der Notar hat die Eintragung ohne Vertrag durchgeführt. Unsere Frage ist nun: Reicht für die Anteilsübertragung mit Eintragung in das Handelsregister eine mündliche Vereinbarung aus? Ist es notwendig einen schriftlichen Vertrag über die Anteilsübertragung zu erstellen? Welche Form muss ein Vertrag über Anteilsübertragungen haben. Müsste dem Finanzamt nicht der Nachweis über die Eintragung ausreichen? Zu erwähnen wäre noch, dass die KG auch Grundstücke besitzt.
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