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Freistellung Gewerbesteuer bei Veräußerung,§ 4 Abs. 5b EStG,§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG

Unsere Mandantin (eine GmbH) hat Geschäftsanteile (Kommanditanteile, GmbH-Anteile) an verschiedenen Firmen veräußert. In einem Paragraph des Kaufvertrages wurde festgehalten: „Der Verkäufer (unsere Mandantin) stellt den Käufer x von der Gewerbesteuer frei, die durch den Verkauf der Kommanditbeteiligungen an den Käufer entsteht. Dabei ist auf die GewSt. abzustellen, die sich als rechnerische Größe auf den Veräußerungsgewinn gem. § 16 Abs. 2 EStG – d.h. Veräußerungspreis abzüglich etwaiger Veräußerungskosten abzüglich des Anteils am Betriebsvermögen am Stichtag unter Berücksichtigung einer fiktiven Rückstellung für die GewSt. auf den Veräußerungsgewinn – ergeben würde.“ (Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn). Der Kaufvertrag datiert auf den 09. September 2017. Die zuvor beschriebene GewSt. wurde am 17.02.2022 gem. einem Bescheid fällig und auch entrichtet. Grundsätzlich ist die GewSt. eine nichtabzugsfähige Betriebsausgabe. Meiner Meinung nach mindert sie aber hier nachträglich den Verkaufserlös und wurde bislang in keiner Form berücksichtigt. Ist die nachträglich gezahlte GewSt. noch als Betriebsausgabe zu erfassen, oder bleibt sie nichtabzugsfähige Betriebsausgabe?
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