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Arbeitslosengeld,Nebenerwerb

Sehr geehrte Damen und Herren, Mandant R lebt in Deutschland und arbeitet für eine österreichische Firma in Deutschland und Österreich. Dieses Arbeitsverhältnis wurde zum 15.10.2023 vom Arbeitgeber gekündigt. Mandant R hat bereits seit 1.1.2020 einen Gewerbebetrieb im Nebengewerbe. Wie wirkt sich dieses Nebengewerbe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus? Wie wird das Nebengewerbe (Gewinn) angerechnet? Dürfen in diesem Nebengewerbe Mitarbeiter (Minijob) trotz Arbeitslosengeld beschäftigt werden? Darf das Nebengewerbe weiter bestehen? Bitte nennen Sie mir die Grundlagen Herzlichen Dank im Voraus und ganz liebe Grüße Josie Schawe
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