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Stromsteuer nach dem StromStG,Strom aus zwei gewerblich betriebenen PV-Anl.,Umsatzsteuer,Änderungen infolge JStG 2022

Mandant hat eine Gewerbeimmobilie, die vermietet ist. Auf dieser befinden sich zwei PV-Anlagen: 1. PV-Anlage 99,5 kW 2. PV-Anlage 200 kW Der Strom wird teilweise eingespeist und der Rest wird an den Mieter des Gewerbeobjekts verkauft. Fragen: Muss unser Mandant für den verkauften Strom an den Mieter des Objekts Stromsteuer berechnen und abführen? Umsatzsteuer: Ist der Verkauf von Strom an den Mieter weiterhin mit Umsatzsteuer zu berechnen oder gibt es hier durch die Änderung im Jahr 2023 auch etwas zu beachten?
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