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Eintragung,Transparenzregister

Unsere Mandantin (GmbH) hat vier gleichmäßig beteiligte Gesellschafter. Drei von ihnen sind zur Geschäftsführung befugt. Bei der Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten nach GwG hatten wir die Angaben verneint, weil kein Gesellschafter über mehr als 25 % der Stimmrechte verfügt. Nun scheinen aber die Geschäftsführer eingetragen werden zu müssen, ist dies korrekt? Oder müssen wir nichts unternehmen?
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