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Bildung Rückstellung § 249 HGB,Ungewisse Verbindlichkeit aus Rechtsstreit

Darf im nachfolgenden Sachverhalt per 31.12.2022 eine Rückstellung zu Gerichtskosten/Rechtsanwaltskosten eingebucht werden? Die Mandantin hat in einem Rechtsstreit in der ersten Instanz gewonnen (Gerichtstermin in 2022). Die Kosten dafür wurden als Betriebsausgaben erfasst. In der zweiten Instanz hat die Mandantin den Rechtsstreit verloren (Gerichtstermin in 2023). Hierzu liegen noch keine Rechnungen der Kosten vor. Darf hierfür per 31.12.2022 eine Rückstellung gebildet werden?
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