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§ 24 UmwStG,Rücklagen,Verrechnung

Eine GmbH & Co. KG ist im Jahr 2012 durch Einbringung eines Einzelunternehmens entstanden. Die Einbringung führte seinerzeit zu bilanziellen Rücklagen von 250.000 €. Mittlerweile hat die Gesellschaft Forderungen an Kommanditisten von ebenfalls 250.000 €. Ist es möglich, den Rücklagenbetrag mit den ausstehenden Forderungen zu verrechnen?
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