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Ertragsteuerliche Einstufung,Gewerbliche Vermietung,§ 21 EStG

Sachverhalt: Mandant vermietet im Rahmen eines Gewerbes die Immobile inkl. der Fitnessgeräte an ein anderes Unternehmen. Dieser betreibt das Fitnessstudio als ganz normalen Gewerbebetrieb. Die Immobile sowie die Fitnessgeräte wurden im Rahmen des Einzelbetriebes erworben. Nach Auskunft des Gewerbeamtes handelt es sich nicht um einen Gewerbebetrieb, sondern um vermögensverwaltende Tätigkeiten. Ist die Einstuffung bei ganzzeitlicher Vermietung inkl. der Geräte als Vermögensverwaltung anzusehen oder handelt es sich um einen Gewerbebetrieb? Mit freundlichen Grüßen
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