Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Grundsteuer,Studentenwohnheim

Der S e.V. betreibt ein kleines Studentenwohnheim. Das zuständige Finanzamt hat gem. Freistellungsbescheid vom 14. Mai 2020 den Verein nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Abs. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Der S e.V. fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Bislang erhebt die Gemeinde Grundsteuer B vom S e.V. als Betreiber des Studentenwohnheims. Im Zusammenhang mit der Feststellungserklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwerts (auch kurz „Grundsteuererklärung“) stellt sich nun die Frage, ob der Betrieb des Studentenwohnheims entweder ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit sein könnte. Zwar sind gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3b GrStG gemeinnützige Rechtsträger von der Grundsteuer befreit, Wohnungen unterliegen jedoch lt. § 5 Abs. 2 GrStG stets der Grundsteuer. Zu klären ist nun, ob die vom S e.V. vermieteten zehn Studentenzimmer Wohnungen im Sinne des GrStG sind. Dazu sind die Verhältnisse vor Ort zu betrachten: Als Studentenwohnheim dient ein mehrgeschossiges Haus, das folgende Aufteilung besitzt: – Kellergeschoss: ein Gemeinschaftsraum (43 qm), Zubehörräume (Heizung, Abstellräume 27 qm), zwei öffentliche Toiletten (Summe 14 qm) und Flur (16 qm) – Erdgeschoss: zwei Gemeinschaftsräume (102 qm) – 1. Obergeschoss: drei Studentenzimmer mit einer Raumgröße von unter 20 qm (Summe 44 qm), ein Studentenzimmer mit 26 qm, eine Küche (10 qm), ein Badezimmer (8 qm), Toilette (4 qm), Flur (11 qm) – 2. Obergeschoss: drei Studentenzimmer mit einer Raumgröße von unter 20 qm (Summe 46 qm), ein Studentenzimmer mit 20 qm, eine Küche (10 qm), Bad/Toilette (6 qm), Flur (9 qm) – Spitzboden: ein Studentenzimmer (26 qm), ein Studentenzimmer (15 qm), Bad (3 qm), Flur 13 qm Die Treppenbereiche sind in der oben genannten Aufgliederung nicht berücksichtigt. Die Studentenzimmer selbst verfügen über keine Sanitärbereiche. Badezimmer und Toiletten befinden sich pro Etage „auf dem Gang“. Auch eine eigene Küchenzeile ist in den Studentenzimmern nicht enthalten. Den Bewohnern steht pro Etage eine Gemeinschaftsküche zur Verfügung. Die Bewohner des zweiten Obergeschosses müssen sich mit den Mietern der Spitzbodenzimmer sowohl die Toilette als auch die Küche teilen. Ein Mini-Bad „zum Händewaschen“ ist auf dem Spitzboden zusätzlich jedoch vorhanden. Der Wohnbereich mit den Studentenzimmern ist mit einer Türe vom Treppenhaus abgetrennt. Die beiden Zimmer auf dem Spitzboden sind über den Wohnbereich im 2. Obergeschoss erreichbar. Die Zimmermieten beziehen sich ausschließlich auf die Größe der vermieteten Zimmer. Der Mietvertrag endet automatisch nach spätestens drei Jahren. Die Mietzeit kann nicht verlängert werden. Die Gemeinschaftsräume im Keller und im Erdgeschoss werden vom S e.V. auf Veranstaltungsbasis an zwei Student*innenverbindungen und andere Interessenten (zum Beispiel an die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft) gegen Entgelt vermietet. Zusammenfassung: Bei den zehn einzeln vermieteten Zimmern handelt es sich durchgehend nicht um vollständig eingerichtete Wohnungen. Infrage käme eventuell die Zusammenfassung der Zimmer pro Geschoss zu einer Art Wohngemeinschaft. Dem steht jedoch die vertragliche Situation entgegen, da keine Zimmer in einer Wohngemeinschaft vermietet werden. Das Verhältnis der Gemeinschaftsräume zu den für Wohnzwecke dienenden Räumlichkeiten beträgt: 37 % Geinschaftsräume/63 % Wohnflächen. Fragen: 1. Kann der S e.V. eine Befreiung von der Grundsteuer in Anspruch nehmen? 2. Wie viele Wohnheinheiten sind in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts anzugeben (zehn oder zwei)?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen