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Ertragsteuerliche Behandlung von Influencern,§ 37b EStG,Umsatzsteuerliche Behandlung von Influencern

Unsere Mandantin T ist Youtuberin (Kochvideos) und Influencerin. Hierzu erhält sie kostenlose Produkte (Lebensmittel, Schmuck, Putzmittel, Kosmetik, Kleidung sowie Hundeartikel, hat selbst einen Hund). Sie bewirbt dann entsprechend diese Produkte und erhält vom Auftraggeber eine Provision. Wie sind diese Produkte zu behandeln (geldwerter Vorteil), aber auch in umsatzsteuerlicher Sicht? Unter anderem liegen uns Hinweise vor, dass die übergebenen Artikel zum Teil von den Auftraggebern pauschal versteuert wurden, aber auch dass der Empfänger die pauschale Steuer zu entrichten hat. Die Lebensmittel verwendet sie vor allem dann, um die Kochvideos für Youtube zu drehen, die Putzmittel im Rahmen dieser Vorführvideos aber auch für den privaten Zweck. Wie sind diese Dinge zu handhaben (zu verbuchen)? Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
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