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inkongruente Gewinnausschüttung,Veräußerung

GmbH hat 3 Gesellschafter, A (natürlich Person) und B (natürliche Person) halten jeweils 35%, C (GmbH) hält 30%. A und B wollen die Anteile von C übernehmen – jeweils 15% Der 30%ige Anteil soll für 200.000 Euro übergehen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 Euro, Die Gewinnvorträge per 31.12.2022 betragen 589.798,08 Euro, davon entfallen 30%, also Euro 176.939,42 auf den Anteil C. Es ist die Frage, ob der Kaufpreis für den 30%igen Anteil auf 23.060,58 (200.000 – 176.939,42) festgesetzt werden könnte und die verbleibenden 176.939,42 in Form einer inkongruenten Gewinnausschüttung an C (vor Anteilsübertragung) erfolgen könnte. Ist das möglich und wenn ja: Vorauf ist zu achten?
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