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Krankenversicherung,Rentenbezug,freiwillige KV,§ 9 SGB V

An die Thematik der ersten Rückfrage schließt sich noch eine Frage an. Eine Person ist in den letzten zehn Jahren vor dem Rentenbezug freiwillig in der gesetzlichen Versicherung versichert. Die Beitragshöhe bestimmt sich nach den gesamten Einnahmen aus selbständiger Arbeit und Vermietung und Kapitalvermögen. Innerhalb der zweiten Hälfte des Erwerbslebens war diese Person aber nicht zu 90 % Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Pflichtversicherung nach Eintritt in die Rentenphase des Lebens scheidet damit nach ihrer Auskunft aus. Ist dies richtig? Kann diese Person aber dann freiwillig als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben? Sie war eben in den letzten zehn Jahren vor Eintritt in die Rente freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung, nur in den Jahren davor privat krankenversichert.
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