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Anlage 24 zu § 194 BewG,GrStG,Gebäudearten GrStG

Auf einem Geschäftsgrundstück befinden sich vier Gebäude. 1. Zwei Gebäude sind aus Stein, haben aber kein Wasseranschluss – ist das als sog. Kaltlager zu erklären? 2. Ein Gebäude besteht aus einem sog. Bürocontainer, der nicht fest mit dem Grund und Boden verbunden ist. Ist dieser zu erklären und wenn ja, welche Gebäudeart gebe ich an? 3. Ein Gebäude ist eine große Halle – ähnlich Reithalle, welches als Werkstatt genutzt wurde. Welche Gebäudeart ist hier anzugeben? 4. Weiterhin enthält das Grundstück eine Belastungsanzeige mit Eintragung im Kataster, dass ein Zuweg für die Feuerwehr zum Wasser zwecks Löschwasserentnahme gelassen werden muss. Kann hier eine teilweise Befreiung erwirkt werden? Wenn ja, wo ist die im Programm zu erfassen? 5. Zudem befindet sich ein Teil des Grundstücks im Überschwemmungsgebiet und darf daher nicht bebaut werden. Ist dies in der Grundsteuererklärung zu berücksichtigen? Wenn ja, wie – an welcher Stelle im Programm?
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