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Nachlasspfleger,Testamentsvollstrecker

A ist als Nachlasspfleger beim Amtgericht zugelassen. Außerdem erbringt A Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung. Diese Tätigkeiten führt A freiberuflich aus, möchte das Einzelunternehmen aber in die Rechtsform der GmbH überführen. Fragen: 1. Kann ein Nachlasspfleger bei einer GmbH angestellt sein und als solcher die Nachlasspflege durchführen? 2. Kann die Testamentsvollstreckung von einer GmbH durchgeführt werden?
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