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§ 5 Abs. 5 EStG,§ 250 HGB,Mietzahlung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mandant ist ein Produktionsbetrieb in der Rechtsform der GmbH und mietet ab 2023 von einem Unternehmen eine Bürofläche an. Mandant erstellt Handels- und separate Steuerbilanz. Die jährliche Miete beträgt 185.280 €. Die Miete soll für eine Gesamtdauer von 15 Jahren in einem Betrag an den Vermieter gezahlt werden, 15 Jahre mal 185.280 € ergibt 2,77 Mio. € bzw. abgezinst mit 1 % 2,4 Mio. €. Wegen der Einmalzahlung ist keine Indexierung der Miete vereinbart. Alternativ könnte auch eine Kombination von Einmalzahlung und geringer jährlicher Miete erfolgen. Wie muss der Mieter diese Einmalzahlung in seiner Handelsbilanz bzw. Steuerbilanz (Maßgeblichkeit) bilanzieren, gemäß der Mietdauer? Gibt es hier einen Pflichtansatz bzw. ein Bilanzierungswahlrecht bzw. spielt eine Absicherung über eine Grundschuld eine Rolle?
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