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Gewinnausschüttung,Steuerbescheinigung

Unsere Mandantin, eine GmbH, hatte in den letzten Jahren die Teile von Jahresüberschüssen nicht ausgeschüttet und in den Gewinnvortrag eingestellt. In Kürze soll ein Teil der thesaurierten Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Der Rechtsanwalt hat dazu formuliert, das aus dem „nicht verwendeten, vorgetragenen Gewinn“ eine Ausschüttung in Höhe von ... vorgenommen wird. Jetzt stellt sich die Frage, welcher Zeitraum in den Steuerbescheinigungen der Gesellschafter eingetragen werden muss? Ist dies der komplette Zeitraum, für den Teile des Jahresüberschusses noch nicht ausgeschüttet wurden, d.h. in unserem Fall 1.1.2011 bis zum Tag des letzten vorliegenden Beschlusses über eine Gewinnverwendung – in unserem Fall für den Bilanzstichtag 31.12.2021 –, oder was ist hier einzutragen?
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