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Direktversicherung,Arbeitgeberzuschuss,Anrechnung mit bereits gewährten Zuschüssen

Seit dem 1.1.2022 besteht die Pflicht zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 % bei einer Gehaltsumwandlung für eine Direktversicherung. Ist dies pro einzelner Versicherung oder insgesamt zu sehen? Beispiel: Ein AN hat drei Direktversicherungen: 1) über 25 € in voller Höhe AG-finanziert, 2) über 128 €, bisher Gehaltsumwandlung 107,50 €, AG-Anteil 20,50 €, 3) über 92 € voll Gehaltsumwandlung. Sieht man die Salden insgesamt, so trägt der AG bereits mehr als 15 %, und es müsste nichts geändert werden. Sieht man alle Verträge einzeln, so müsste der AG zu Vertrag 3 noch einen Pflichtanteil zahlen. Wie ist die Rechtslage?
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