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Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP),Abstandszahlung Miete,§ 5 Abs. 5 EStG

Liebes Deubner-Team, ich habe folgenden Frage zu einer Apotheke. Diese hatte Apothekenräume in einem REAL - Center angemietet. Laut Mietvertrag würde dieser zum 31.12.2024 enden. Da jedoch in 2022 viele REAL-Center geschlossen wurden, so auch dieses, wurde eine Mietaufhebungsvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen mit Wirkung zum 31.05.2022 abgeschlossen. Der Apotheker hat im Juni 2022 eine Abstandssumme von netto 390 T€ erhalten. Meine Frage: kann man diese Abstandssumme Passiv abgrenzen und zwar bis zu der ursprünglichen Endung des Mietvertrags(31.12.2024). Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit besten Grüßen Brigitte Stenner
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