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Ziffer 2.4 FAQ,Ziffer 1.1 FAQ,Schlussrechnung

Bei der Mandantin GmbH & Co.KG handelt es sich um eine Grundstücksverwaltung. Einkünfte wurden wie folgt erzielt: 1. Straße I – Mieter „Fitnessstudio“ – Mieter „Autoreparaturwerkstatt“ – Mieter „Funkstation“ 2. Straße II – Mieter „Spielothek“ Am 28.10.2021 wurde ein Antrag auf ÜH III gestellt, bewilligt am 04.11.2021. Beantragt wurde nur die Förderung für die Monate November und Dezember 2020, da das Fitnessstudio aufgrund von Corona die Miete nicht mehr gezahlt hatte. Für die Monate 01–06/21 wurde keine Förderung beantragt, da das Grundstück I der Zwangsvollstreckung unterlag. Termin Zwangsversteigerung: 09.04.2021 – aufgrund von Rechtsstreitigkeiten ist das Eigentum immer noch nicht überschrieben! Bis heute sind die ausstehenden Mieten des Fitnessstudios nicht auf dem Bankkonto der GmbH & Co. KG eingegangen. Die Zwangsvollstreckerin bestätigte den Zahlungseingang aller ausstehenden Mieten (bis 08.04.21) zum 29.09.2021 auf IHR Konto. Auf der Straße II gab es keinen Ausfall. Fragen: – Wie ist der Umsatzeinbruch bei der Corona-Schlussabrechnung zu melden? – Besteht ein Umsatzeinbruch für 11/20–08.04.21, da das Geld nicht auf dem Geschäftskonto eingegangen ist (evtl. bis 30.06.21, da Eigentum noch nicht übertragen)? – Liegt gar kein Umsatzeinbruch vor, da die Mieten zwar nicht auf das Geschäftskonto gegangen sind, aber auf das Konto der Zwangsvollstreckerin, die die Einnahmen dann mit weiteren Kosten verrechnet hat? – Falls ein Umsatzeinbruch vorliegt, welche Kosten sind dann förderfähig: nur die Kosten des Mietobjekts „Staße I “ oder alle betrieblichen Kosten?
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