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Erstellung Jahresabschluss,Prüfung Werthaltigkeit

Unsere Steuerberatungsgesellschaft ist mit der Erstellung des Jahresabschlusses ohne Plausibilitätsbeurteilung einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft beauftragt. Die Gesellschaft befindet sich nun in Zahlungsschwierigkeiten. Sind wir bei der Erstellung des Jahresabschlusses verpflichtet, bspw. die bilanzierten Forderungen oder Wertansätze aus Beteiligungen auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen, wenn uns der Geschäftsführer die Werte bestätigt? Und können wir hierfür in Haftung genommen werden? Die Going-Concern-Prüfung wird von einem WP durchgeführt.
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