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GrdSt-Grundsteuerwertbescheide,Einspruchsverfahren,§ 219 BefG

Sollte gegen die aktuellen Grundsteuermessbescheide Einspruch eingelegt werden, auch wenn die berücksichtigten Werte den eingereichten entsprechen? Wenn ja, gegen welche Modelle ist das erforderlich? Bei uns in der Kanzlei sind die meisten in Bayern und Hessen ansässig und nur wenige werden nach dem Bundesmodell bzw. in Baden Württemberg besteuert.
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