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Sonderbetriebsvermögen,Anteile an Kapitalgesellschaft,Poolvereinbarung

Meine Mandanten sind die Eheleute A und B sowie deren gemeinsamen Kinder C, D und E. A hält 60 % der Anteile an der F-GmbH in ihrem Sonderbetriebsvermögen bei der A, B, C, D und E GmbH & Co. KG. B hält 10 % dieser Anteile in seinem Sonderbetriebsvermögen. Kommanditisten dieser KG sind A mit 60 %, B mit 10 % und C, D und E mit jeweils 10 %. C, D und E haben ihre 10 % an der F-GmbH sowie jeweils 10 % an der vorgenannten KG erst im August 2022 schenkweise von A erhalten. Die Anteilseigner der F-GmbH sind seit dieser Schenkung A zu 60 %, B zu 10 % und C–E zu jeweils 10 %. Nunmehr möchte B jeweils 1 % seiner 10 % an der KG sowie jeweils 1 % seiner Anteile an der F-GmbH an seine Kinder C, D und E unentgeltlich übertragen. Da die 10 % des B an der F-GmbH schenkungsteuerlich sog. „Verwaltungsvermögen“ darstellen (da unter 25 %), möchten B bis E ihre Anteile in einem sog. „Poolvertrag“ dergestalt poolen, dass die Anteile von B nun doch im Rahmen der Schenkungsteuer begünstigt sind. Hierbei stellt sich mir folgende Frage: Würde ein schenkungsteuerlich anzuerkennender Poolvertrag zwischen B, C, D und E dazu führen, dass die Anteile des B nunmehr aus dem SBV zu Privatvermögen werden (zum Beispiel, weil gem. Poolvertrag nur noch einheitlich abgestimmt und einheitlich verfügt werden darf)?
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