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§ 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 1 UStG.,Gewerblichkeit als Merkmal

Im Rahmen der BP wird festgestellt, dass ein Ergotherapeut mit drei Praxen an drei Orten und 15 Mitarbeitern gewerblich tätig ist und keine freiberuflichen Ek gem. § 18 EStG erzielt. Lt. altem UStG §4 Nr14 1973/1980 wird die Steuerfreiheit der heilberuflichen Umsätze an § 18 (1) EStG geknüpft. Dies wäre dann für den Stpfl. bei Gewerblichkeit der Tätigkeit ebenfalls nicht gegeben. Ist dieser Zusammenhang auch im neuen neuen § 4 Nr. 14 UStG einschlägig? Unserer Rechtsauffassung nach spielt die Gewerblichkeit keine Rolle (siehe auch MVZ GmbH u.a.) Vielen Dank für die Rechtseinordung.
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