Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zeitpunkt Aktivierung einer Forderung nach Handelsrecht,Verkauf von Wertpapieren

Es geht um eine gemeinnützige AG, die zum Ende des Jahres 2022 Wertpapiere des Anlagevermögens mit Gewinnen veräußert. Es muss eine Bilanz nach HGB wegen der Rechtsform AG sowie ggf. eine steuerrechtliche Bilanz erstellt werden. Uns liegt von der Bank eine Wertpapierabrechnung Verkauf (Rücknahme) vor, in der der Handelstag 30.12.2022 ausgewiesen wurde. Unter dieser Abrechnung steht: „Der Abrechnungsbetrag wird mit Valuta 20.01.2023 über ihr Konto ... gebucht“. Wir haben in der Literatur – allerdings zum IFRS – gefunden: „Der Handelstag ist der Tag, an dem das Unternehmen die VERPFLICHTUNG zum Kauf oder Verkauf eines Vermögenswertes eingegangen ist. Eine Bilanzierung zum Handelstag ist nicht zulässig. Als Erfüllungstag wird der Tag bezeichnet, an dem der Vermögenswert an das Unternehmen geliefert wird." Frage 1) Ist das im HGB auch so? Frage 2) Ist die Forderung im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 – also der Erlös aus dem Verkauf – bilanziell realisiert? Frage 3) Ist ggf. ein steuerrechtlich anderer Ausweis notwendig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen