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Familienhafte Mitarbeit,Steuerrecht,Sozialversicherung,§ 7 SGB IV

Welche Familienangehörigen dürfen im Betrieb unentgeltlich im Rahmen der familienhaften Bindung mitarbeiten? Insbesondere bitte wir um Beurteilung für folgende Personengruppen: – Eltern – Großeltern – Ehegatte – Kinder – Enkelkinder – Geschwister – Tante/Onkel – Nichten/Neffen – Cousin/Cousine – Ehegatte des Cousins/der Cousine
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