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Grundsteuererklärung,Teileigentum

Folgender Sachverhalt: Ein Mandant ist Eigentümer zweier im Teileigentumsgrundbuch eingetragener Grundstücke (WE 1 und WE 2) WE 1 ist vermietet und der Mieter betreibt darin eine Gaststätte. WE 2 ist ebenfalls vermietet. Der Mieter betreibt darin ein Hotel. Nutzfläche insgesamt rund 1000,00 m2 Im Übrigen befinden sich in dem Gebäude 3 weitere Eigentumswohnungen, die jedoch nicht im Eigentum meines Mandanten stehe. Fläche insgesamt rund 260 m2 Bei Erstellung der Grundsteuererklärung wurde unter „Angaben zur Grundstücksart“ Teileigentum eingetragen. Bei „Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert“ wurde Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen eingetragen. Nun kam der Bescheid für WE 2. Als Grundstücksart wurde Wohneigentum aufgeführt mit der Konsequenz, dass das Ertragswertverfahren Anwendung findet. Ist dies korrekt?
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