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Berufsrecht,Berufsausübungsgesellschaften,Fremdbesitzverbot

Bei der Umwandlung einer Steuerberatungsgesellschaft in eine Berufsausübungsgesellschaft soll eine freiberufliche Lehrkraft (nur) als Gesellschafter, nicht als Geschäftsführer beteiligt werden. Im entsprechenden Genehmigungsverfahren bittet die Steuerberaterkammer um die Darlegung des Tätigkeitsfeldes der Lehrkraft. Ein Hochschulabschluss als Lehrer (1. Staatsexamen Deutsch/Englisch) liegt vor. Eine langjährige Tätigkeit als Coach (Kfw/Existenzgründer) wurde nachgewiesen. Darf die Lehrkraft als Coach für Existenzgründer tätig werden (ohne BWL-Abschluss) oder nur in den studierten Fächern (Deutsch/Englisch)? Muss die freiberufliche Lehrkraft als Gesellschafter, ohne Mitglied der Geschäftsführung zu sein, in der Berufsausübungsgesellschaft tätig sein (Freier Beruf i.S. d. § 50 Abs. 1 Nr. 4 StBerG, $ 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StBerG)?
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