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Sonstige,Aussetzungszinsen,Zinshöhe

Der Steuerpflichtige A hatte in einem alten Einspruchsverfahren aus den Jahren 2014/2015 Aussetzung der Vollziehung beantragt, welche auch gewährt wurde. Da der Einspruch keinen Erfolg hatte, wurden Aussetzungszinsen gemäß § 237 AO i.H.v. 5 T€ festgesetzt. Der Steuerpflichtige hatte sich dann gegen diese Zinsen mit Einspruch gewandt, da die Verfassungsmäßigkeit von Zinsen fraglich war. Nun hat das Finanzamt diesen Einspruch als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen mit Verweis auf die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung. Der A möchte gegen diese Einspruchsentscheidung klagen, da er die Zinsen nicht bezahlen möchte. Frage: Hat eine solche Klage Erfolgschancen?
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